Wir, die Allianzen des Ordo Fratrum Gladius Clan
(nachfolgend „ Clan OFG “ genannt), sind fest entschlossen, uns gegenseitig gegen ungerechtfertigte Angriffe, mit aller Macht, zu Verteidigen!
Der Clan OFG führt keine selbstgerechten Angriffskriege und begreift sich als Zusammenschluss zur Wahrung der gemeinsamen Interessen, insbesondere der Sicherung des gemeinsamen Spielspaßes.
Artikel 1.:
Ziele und Grundsätze
Der Clan setzt sich folgende Ziele:
- 1.1. Den Schutz seiner Mitgliedsallianzen, sowie dazugehörigen Wings, zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, die Verteidigungszwecken dienen.
- 1.2. Einen allianzübergreifenden Zusammenarbeit herbeizuführen, um Probleme wirtschaftlicher oder kriegerischer Art zu lösen.
- 1.3. Ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Allianzen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden. Der Verbund handelt nach folgenden Grundsätzen:
- 1.3a. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitgliedsallianzen.
- 1.3b. Alle Mitgliedsallianzen erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.
- 1.3c. Alle Mitgliedsallianzen werden zuerst ihre Streitigkeiten durch friedliche, diplomatische Mittel schlichten, um die Sicherheit aller Mitgliedsallianzen nicht zu gefährden.
- 1.3d. Alle Mitgliedsallianzen leisten dem Clan jeglichen Beistand bei jeder
Maßnahme, welche der Clan im Einklang mit dieser Charta ergreift.
- 1.3.e. RSD - & Ap-Diebstahl sind strikt Untersagt .Verstösse dagegen werden mit 24 h Ausschluß in der betreffenden Allianz geahndet . Bei wiederholtem Verstoß dagegen durch das selbe Mitglied ist dieser aus der Allianz und dem Clan auszuschließen .
- 1.4. Ausbildungs & Kinderallianzen werden durch die Clanallianzen nicht Angegriffen , sofern es Eindeutig aus der Allianzbeschreibung ersichtlich ist .
Artikel 2.:
Mitgliedschaft
- 2.1. Mitglied im Clan kann jede Allianz werden, die mindestens 10 Mitglieder hat , welche die Pflichten aus dieser Charta übernimmt und nach dem Urteil des Clanrates fähig und willens ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
- 2.2. Wings können ausschließlich durch die Mitgliedschaft der Hauptallianz, welche über die entsprechenden Mittel und Strukturen verfügen muss, einen oder mehrere Wings zu leiten, Beitritt zum Clan erlangen . Weitere Unterstaffelungen("Wings von Wings") werden vom Clan nicht akzeptiert und werden nicht über ihre Hauptallianzen zu geschützten Allianzen des Clan . Ausnahmen vorbehalten .
- 2.2a. Eine Hauptallianz kann nur für maximal 10 Wings den Schutz des Clan's beanspruchen. Weitere Wings können nicht Mitglieder des Clan's über ihre Hauptallianz werden.
- 2.2b Neu erstellte oder nicht mehr aktuelle Wings sind SOFORT dem Clanrat mitzuteilen. Sollten diese noch nicht in der Mitgliederliste stehen ,wird ihnen vom Clan auch kein Schutz gewährt.Bei Eintritt der Hauptallianz in den Clan sind ebenfalls dessen Wings sofort bekannt zu geben und eintragen zu lassen.
- 2.3. Ein Mitglied des Clan's, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann jederzeit aus dem Clan ausgeschlossen werden.
- 2.4. Jede Allianz,die als neues Mitglied in den Clan OFG aufgenommen wird,nach erfolgter Abstimmung in der Clan-Ratsversammlung,hat eine Probezeit von 4 Wochen . In der Probezeit haben die Allianzen noch kein Stimmrecht im ClanRat OFG .
In Begründeten Fällen kann diese Probezeit per Antrag durch den ClanRat um 4 Wochen verlängert werden.
Artikel 3.:
Organe
Die Hauptorgane des Clan's sind:
• die Clanleitung
• der Clanrat
• der Generalstab
* das Sekretariat
-3.0.1. die Clanleitung
-3.0.1.1 Zusammensetzung
-3.0.1.1.a. Die Clanleitung besteht aus dem Clan-Organisator , dem Clan-Kriegsmarschall , dem Clan – Sekretär und dem Clan – Chef-Diplomat . Die Clanleitung ist nicht alleinig Entscheidungsträger und unterliegt der Kontrolle des Clanrates und kann von diesem bei groben Verstößen gegen die Satzung des Clan's abberufen werden. Die Clanleitung ist Verantwortlich für die Planung und Koordination der laufenden Arbeiten im Clan .
- 3.1. Der Clanrat
- 3.1.1. Zusammensetzung:
- 3.1.1.a Der Clanrat besteht aus der Clanleitung und aus den Anführern der Mitgliedsallianzen und jeweils einem weiteren Bevollmächtigten, der von der jeweiligen Allianz bestimmt wurde.
- 3.2. Aufgaben und Befugnisse:
- 3.2.a. Um ein schnelles und wirksames Handeln des Clan's zu gewährleisten, übertragen dessen Mitgliedsallianzen dem Clanrat die Hauptverantwortung für die Wahrung ihrer Interessen und erkennen an, dass der Clanrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt.
- 3.2.b. Der Clanrat entscheidet in allen Fragen und Angelegenheiten, die in den
Rahmen dieser Charta fallen. Der Clanrat legt die Mitglieder der Clanleitung fest . Die Amtszeit der Clanleitung beträgt 12 Monate , danach kann der Clanrat die Amtierenden oder neue Mitglieder für weitere 12 Monate festlegen .
- 3.3. Abstimmung:
- 3.3.a. Jede Allianz im Clanrat hat eine Stimme.
- 3.3.b. Entscheidungen des Clanrates bedürfen einer 2/3-Mehrheit.
- 3.3.c. Die Aufnahme von Allianzen bedürfen der Einstimmigkeit.
- 3.3.d. Sollte eine Entscheidung über eine Mitgliedsallianz notwendig werden, in welcher Form auch immer, so hat diese in der sie betreffenden Abstimmung keine Stimme.
- 3.4. Der Generalstab
- 3.4.1.Zusammensetzung:
- 3.4.1.a. Der Generalstab besteht aus Kriegsmarschällen oder Kriegsministern der Mitgliedsallianzen und dem Clan -Kriegsmarschall .
- 3.4.1.b. Jede Mitgliedsallianz darf maximal 2 Generäle in den Generalstab berufen.
- 3.4.1.c. Die Anführer der Mitgliedsallianz können an den Sitzungen des Generalstabs teilnehmen oder dazu geladen werden.
- 3.4.1.d. Der Clan-Kriegsmarschall und sein Stellvertreter sind Leiter des Generalstabes . Der Leiter des Generalstabs nimmt an den Sitzungen des Clanrates teil und erstattet dem Rat Bericht.
- 3.4.2. Aufgaben und Befugnisse:
- 3.4.2.a. Der Generalstab befasst sich mit der strategischen Ausrichtung des Clan's und spricht in Bezug auf diese Grundsätze Empfehlungen an die Mitglieder oder dem Clanrat oder an beide aus.
- 3.4.2.b. Der Generalstab kann die Aufmerksamkeit des Clanrats auf Situationen lenken, die geeignet sind, die Sicherheit der Mitgliedsallianzen zu gefährden.
- 3.5. Das Sekretariat
- 3.5.1. Zusammensetzung:
- 3.5.1.a. Das Sekretariat besteht aus dem Generalsekretär und dem Chefdiplomaten des Clan's .
- 3.5.2. Aufgaben und Befugnisse:
- 3.5.2.a. Der Generalsekretär repräsentiert den Clan nach außen.
- 3.5.2.b. Der Chefdiplomat vertritt die Belange des Clan's gegenüber anderen Verbünden und kann als Schiedsmann für Schlichtungen zwischen zwei Allianzen herangerufen werden.
Artikel 4.:
Friedliche Beilegung von Streitigkeiten
- 4.1. Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung der Allianz und der gebietsmäßigen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch diplomatische Optionen.
- 4.2. Jedes Mitglied des Clan's kann die Aufmerksamkeit des Generalstabes auf jede Streitigkeit sowie auf jede Situation, wie unter Absatz 1 genannt, lenken.
- 4.3. Eine Nichtmitgliedsallianz des Clan's kann die Aufmerksamkeit des Generalstabs auf jede Streitigkeit lenken, in der er Partei ist, wenn er im Voraus hinsichtlich dieser Streitigkeit die in dieser Charta für eine friedliche Beilegung festgelegten Verpflichtungen annimmt.
- 4.4. Der Generalstab kann in jedem Stadium einer Streitigkeit geeignete Verfahren oder Methoden für deren Bereinigung an den Clanrat empfehlen.
Artikel 5.:
- 5.1.Maßnahmen bei Bedrohung und bei Angriffshandlungen von außenstehenden Allianzen/Verbünden
- 5.1.a Der Generalstab stellt auf Antrag einer von einem Angriff betroffenen Allianz fest, ob eine Bedrohung oder eine Angriffshandlung vorliegt,die das Eingreifen des Clan's erfordert. Er gibt Empfehlungen an den Clanrat ab, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit der betroffenen Allianzen zu wahren oder wiederherzustellen.
- 5.1.b. Alle Mitgliedallianzen des Clan's verpflichten sich, zum Schutz der betroffenen Allianz(en) und der gebietsmäßigen Sicherheit dadurch beizutragen, dass auf Ersuchen des Clanrates Streitkräfte nach strategischer Maßgabe des Generalstabs zur Verfügung stellen und Beistand leisten.
- 5.1.c. Die Pläne für die Anwendung von Waffengewalt werden vom Clanrat mit Unterstützung des Generalstabs aufgestellt.
- 5.1.d. Bei der Durchführung der vom Verbundrat beschlossenen Maßnahmen leisten die Mitglieder des Clan's einander gemeinsam handelnd Beistand.
- 5.1.e. Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied des Clan's keineswegs das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der betroffenen Allianz, bis der Clanrat die zum Schutz der betroffenen Allianz und der gebietsmäßigen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.
- 5.2. Maßnahmen im Falle eines Angriffs innerhalb des Clan's durch eine Allianz des Clan's:
5.2.a. Da solche Angriffe natürlich innerhalb des Clan's nicht geduldet werden können,sollte umgehend der Leader der angreifenden Allianz verständigt werden.
5.2.b. Mitglieder die einen Fehler begangen haben und deswegen dem Clanrat dazu Auskunft geben müssen , haben das Recht auf einen Beistand ihres Vertrauens .
- 5.2.1. Das Strafmaß für den Angreifer lautet wie folgt:
- Es sind Reparationszahlungen in doppelter Höhe der erbeuteten Rohstoffe zu leisten.
- Es ist eine Strafzahlung in einfacher Höhe der erbeuteten Rohstoffe in die Allianzkasse zu leisten.
- Es hat eine schriftliche Entschuldigung an den Angegriffenen und den Leader der angegriffenen Allianz zu erfolgen.
Im Wiederholungsfall erfolgt ein 24-stündiger Ausschluss aus der Allianz.
- 5.2.1.a. Im Falle das der Angriff durch die verteidigende Allianz verteidigt wurde ist trotzdem eine Strafzahlung, in folgender Höhe, zu leisten:
- je 100 gefallenen Soldaten auf Seiten des Angegriffenen sind je 750 Steine, Holz und Nahrung ann den Angegriffenen
zu entrichten
- Die Anzahl der gefallenen Soldaten wird jeweils aufgerundet, auch bei 101 Soldaten wird auf 200 gerundet
- 5.3. Im Fall von Sabotage innerhalb des Verbund, hat der Saboteur an den Sabotierten je 3000
Nahrung, Stein, Holz zu zahlen. Im Wiederholungs-Fall ist ein Ausschluß für 24 Std. aus der Allianz zu vollziehen.
Artikel 6.
- 6.1. Die Allianzen des Clan's bilden automatisch Bündnisse untereinander.
- 6.2. Ältere, vor der Gründung des Clan's bereits bestehende Bündnisse der Allianzen bleiben bestehen
- 6.3. Die Allianzen sind angehalten, die Bündnisspartner zu einem Beitrittsgesuch zu bewegen.
Artikel 7.:
Verschiedenes
- 7.1. Die Amtssprache innerhalb des Clan's ist deutsch.
- 7.2. Es stehen diverse Kommunikationsmittel zur Verfügung, in Einzelnen:
a. Forum
b. Skype
c. Ingame-Nachrichten
d. TS 3
- 7.3. Sitzungen des Clanrates finden einmal Wöchentlich statt .
- 7.4. Sitzungen des Generalstabs finden einmal Wöchentlich statt .
Mit der Verkündung am 12.04.2014 gilt der Clan OFG als gegründet .
ArthusSwayer.................Udo19631..................Heiko OdP.....................hoygri
Gründer Clan OFG.......Gründer Clan OFG.......Gründer Clan OFG........Gründer Clan OFG